Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen stellt die Stadt Essen eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Die Dienstaufsicht über die Beschäftigten der Geschäftsstelle führt die Stadt Essen. Sie stellt für die Geschäftsstelle fachlich geeignetes Personal und Sachmittel zur Verfügung, so dass die Aufgaben des Gutachterausschusses sorgfältig, vollständig sowie sach- und termingerecht wahrgenommen werden können. Die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte ist bei der Stadt Essen organisatorisch dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement angegliedert.
Details zu den rechtlichen Vorgaben bezüglich der Einrichtung der Geschäftsstelle können Sie § 8 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) entnehmen.